Datenschutz

Vertrag über die Verarbeitung von Daten im

Auftrag

zwischen

Entnahme aus der Bestellbestätigung

Auftraggeber –

und

DiGastro GmbH

Zimmerstraße 11

10969 Berlin

– Auftragnehmer –

1. Allgemeines
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers i.S.d. Art. 4 Nr. 8 und Art. 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten der Parteien im Zusammenhang mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Sofern in diesem Vertrag der Begriff „Datenverarbeitung“ oder „Verarbeitung“ (von Daten) benutzt wird, wird die Definition der „Verarbeitung“ i.S.d. Art. 4 Nr. 2 DSGVO zugrunde gelegt.
2. Gegenstand des Auftrags
Der Gegenstand der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen sind in Anlage 1 zu diesem Vertrag festgelegt.

3. Rechte und Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO für die Verarbeitung von Daten im Auftrag durch den Auftragnehmer. Dem Auftragnehmer steht nach Ziff. 4 Abs. 3 das Recht zu, den Auftraggeber darauf hinzuweisen, wenn eine seiner Meinung nach rechtlich unzulässige Datenverarbeitung Gegenstand des Auftrags und/oder einer Weisung ist.
Der Auftraggeber ist als Verantwortlicher für die Wahrung der Betroffenenrechte verantwortlich. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn Betroffene ihre Betroffenenrechte gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen.
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Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit ergänzende Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung gegenüber dem Auftragnehmer zu erteilen. Weisungen müssen in Textform (z.B. E-Mail) erfolgen.
Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch ergänzende Weisungen des Auftraggebers beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt.
Der Auftraggeber kann weisungsberechtigte Personen benennen. Sofern weisungsberechtigte Personen benannt werden sollen, werden diese in der Anlage 1 benannt. Für den Fall, dass sich die weisungsberechtigten Personen beim Auftraggeber ändern, wird der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer in Textform mitteilen.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer feststellt.
Für den Fall, dass eine Informationspflicht gegenüber Dritten nach Art. 33, 34 DSGVO oder einer sonstigen, für den Auftraggeber geltenden gesetzlichen Meldepflicht besteht, ist der Auftraggeber für deren Einhaltung verantwortlich.
4. Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen und/oder unter Einhaltung der ggf. vom Auftraggeber erteilten ergänzenden Weisungen. Ausgenommen hiervon sind gesetzliche Regelungen, die den Auftragnehmer ggf. zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichten. In einem solchen Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Zweck, Art und Umfang der Datenverarbeitung richten sich ansonsten ausschließlich nach diesem Vertrag und/oder den Weisungen des Auftraggebers. Eine hiervon abweichende Verarbeitung von Daten ist dem Auftragnehmer untersagt, es sei denn, dass der Auftraggeber dieser schriftlich zugestimmt hat.
Der Auftragnehmer wird die Datenverarbeitung im Auftrag grundsätzlich in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) durchführen. Dem Auftragnehmer ist eine Datenverarbeitung auch außerhalb von EU oder EWR erlaubt, wenn entsprechende Unterauftragnehmer im Drittland unter Einhaltung der Voraussetzungen von Ziff. 9 eingesetzt werden und die Voraussetzungen der Art. 44-48 DSGVO erfüllt sind bzw. eine Ausnahme i.S.d. Art. 49 DSGVO vorliegt.
Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung nach seiner Auffassung gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung so lange auszusetzen, bis diese durch den Auftraggeber bestätigt oder geändert wird. Sofern der Auftragnehmer darlegen kann, dass eine Verarbeitung nach Weisung des Auftraggebers zu einer Haftung des Auftragnehmers nach Art. 82 DSGVO führen kann, steht dem Auftragnehmer das Recht frei, die weitere Verarbeitung insoweit bis zu einer Klärung der Haftung zwischen den Parteien auszusetzen.
Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber die Person(en) benennen, die zum Empfang von Weisungen des Auftraggebers berechtigt sind. Sofern weisungsempfangsberechtigte Personen benannt werden sollen, werden diese in der Anlage 1 benannt. Für den Fall, dass sich die weisungsempfangsberechtigten Personen beim
Auftragnehmer ändern, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber in Textform mitteilen.

5. Datenschutzbeauftragter des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer bestätigt, dass er einen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO benannt hat. Der Auftragnehmer trägt Sorge dafür, dass der Datenschutzbeauftragte über die erforderliche Qualifikation und das erforderliche Fachwissen verfügt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber den Namen und die Kontaktdaten seines Datenschutzbeauftragten gesondert in Textform mitteilen.
Die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten nach Absatz 1 kann im Ermessen des Auftraggebers entfallen, wenn der Auftragnehmer nachweisen kann, dass er gesetzlich nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen und der Auftragnehmer nachweisen kann, dass betriebliche Regelungen bestehen, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der Regelungen dieses Vertrages sowie etwaiger weiterer Weisungen des Auftraggebers gewährleisten.
6. Meldepflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber jeden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften oder gegen die getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und/oder die erteilten Weisungen des Auftraggebers, der im Zuge der Verarbeitung von Daten durch ihn oder andere mit der Verarbeitung beschäftigten Personen erfolgt ist, unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt für jede Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet.
Ferner wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber informieren, wenn eine Aufsichtsbehörde nach Art. 58 DSGVO gegenüber dem Auftragnehmer tätig wird und dies auch eine Kontrolle der Verarbeitung, die der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers erbringt, betreffen kann.
Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass für den Auftraggeber eine Meldepflicht nach Art. 33, 34 DSGVO bestehen kann, die eine Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden vorsieht. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Umsetzung der Meldepflichten unterstützen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber insbesondere jeden unbefugten Zugriff auf personenbezogene Daten, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden, unverzüglich ab Kenntnis des Zugriffs mitteilen. Die Meldung des Auftragnehmers an den Auftraggeber muss insbesondere folgende Informationen beinhalten:
eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
eine Beschreibung der von dem Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
7. Mitwirkungspflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten nach Art. 12-23 DSGVO. Es gelten die Regelungen von Ziff. 12 dieses Vertrages.
Der Auftragnehmer wirkt an der Erstellung der Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten durch den Auftraggeber mit. Er hat dem Auftraggeber die insoweit jeweils erforderlichen Angaben in geeigneter Weise mitzuteilen.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der in Art. 32-36 DSGVO genannten Pflichten.
8. „Home-Office“-Regelung
Der Auftragnehmer darf seinen Beschäftigten, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten für den Auftraggeber beauftragt sind, die Verarbeitung von personenbezogenen Daten in Privatwohnungen („Home-Office“) erlauben.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die Einhaltung der vertraglich vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen auch im „Home-Office“ der Beschäftigten des Auftragnehmers gewährleistet ist. Abweichungen von einzelnen vertraglich vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen sind vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen und von diesem in Textform zu genehmigen.
Der Auftragnehmer trägt insbesondere Sorge dafür, dass bei einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im „Home-Office“ die Speicherorte so konfiguriert werden, dass eine lokale Speicherung von Daten auf IT-Systemen, die im „HomeOffice“ verwendet werden, ausgeschlossen ist. Sollte dies nicht möglich sein, hat der Auftragnehmer Sorge dafür zu tragen, dass die lokale Speicherung ausschließlich verschlüsselt erfolgt und andere im Haushalt befindliche Personen keinen Zugriff auf diese Daten erhalten.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Sorge dafür zu tragen, dass eine wirksame Kontrolle der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag im „Home-Office“ durch den Auftraggeber möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sowie der weiteren im jeweiligen Haushalt lebenden Personen angemessen zu berücksichtigen.
Sofern auch bei Unterauftragnehmern Beschäftigte im „Home-Office“ eingesetzt werden sollen, gelten die Regelungen der Absätze 1 bis 4 entsprechend.
9. Kontrollbefugnisse
Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz und/oder die Einhaltung der zwischen den Parteien getroffenen vertraglichen Regelungen und/oder die Einhaltung der Weisungen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang zu kontrollieren.
Der Auftragnehmer ist dem Auftraggeber gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet, soweit dies zur Durchführung der Kontrolle i.S.d. Absatzes 1 erforderlich ist.
Der Auftraggeber kann nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist die Kontrolle im Sinne des Absatzes 1 in der Betriebsstätte des Auftragnehmers zu den jeweils üblichen Geschäftszeiten vornehmen. Der Auftraggeber wird dabei Sorge dafür tragen, dass die Kontrollen nur im erforderlichen Umfang durchgeführt werden, um die Betriebsabläufe des Auftragnehmers durch die Kontrollen nicht unverhältnismäßig zu stören. Die Parteien gehen davon aus, dass eine Kontrolle höchstens einmal jährlich erforderlich ist. Weitere Prüfungen sind vom Auftraggeber unter Angabe des Anlasses zu begründen. Im Falle von Vor-Ort-Kontrollen wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer die entstehenden Aufwände inkl. der Personalkosten für die Betreuung und Begleitung der Kontrollpersonen vor Ort in angemessenen Umfang ersetzen. Die Grundlagen der Kostenberechnung werden dem Auftraggeber vom Auftragnehmer vor Durchführung der Kontrolle mitgeteilt.
Nach Wahl des Auftragnehmers kann der Nachweis der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen anstatt einer Vor-Ort-Kontrolle auch durch die Vorlage eines geeigneten, aktuellen Testats, von Berichten oder Berichtsauszügen unabhängiger Instanzen (z.B. Wirtschaftsprüfer, Revision, Datenschutzbeauftragter, IT-Sicherheitsabteilung, Datenschutzauditoren oder Qualitätsauditoren) oder einer geeigneten Zertifizierung erbracht werden, wenn der Prüfungsbericht es dem Auftraggeber in angemessener Weise ermöglicht, sich von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Anlage 3 zu diesem Vertrag zu überzeugen. Sollte der Auftraggeber begründete Zweifel an der Eignung des Prüfdokuments i.S.d. Satzes 1 haben, kann eine Vor-Ort-Kontrolle durch den Auftraggeber erfolgen. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass eine Vor-Ort-Kontrolle in Rechenzentren nicht oder nur in begründeten Ausnahmefällen möglich ist.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Falle von Maßnahmen der Aufsichtsbehörde gegenüber dem Auftraggeber i.S.d. Art. 58 DSGVO, insbesondere im Hinblick auf Auskunfts- und Kontrollpflichten die erforderlichen Auskünfte an den Auftraggeber zu erteilen und der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde eine Vor-Ort-Kontrolle zu ermöglichen. Der Auftraggeber ist über entsprechende geplante Maßnahmen vom Auftragnehmer zu informieren.
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Kontrollmaßnahmen bei einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im „Home-Office“ zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten des Auftragnehmers und etwaiger weiterer Personen im jeweiligen Haushalt primär durch eine Kontrolle der Sicherstellung der vom Auftragnehmer nach Ziff. 8 Abs. 2 und 3 zu treffenden Maßnahmen erfolgt. Anlassbezogen ist dem Auftraggeber auch eine Kontrolle im „Home-Office“ von Beschäftigten durch den Auftragnehmer zu ermöglichen.
10. Unterauftragsverhältnisse
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die in der Anlage 2 zu diesem Vertrag angegebenen Unterauftragnehmer für die Verarbeitung von Daten im Auftrag einzusetzen. Der Wechsel von Unterauftragnehmern oder die Beauftragung weiterer Unterauftragnehmer ist unter den in Absatz 2 genannten Voraussetzungen zulässig.
Der Auftragnehmer hat den Unterauftragnehmer sorgfältig auszuwählen und vor der Beauftragung zu prüfen, dass dieser die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen einhalten kann. Der Auftragnehmer hat insbesondere vorab und regelmäßig während der Vertragsdauer zu kontrollieren, dass der Unterauftragnehmer die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen hat. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber im Falle eines geplanten Wechsels eines Unterauftragnehmers oder bei geplanter Beauftragung eines neuen Unterauftragnehmers rechtzeitig, spätestens aber 4 Wochen vor dem Wechsel bzw. der Neubeauftragung in Textform informieren („Information“). Der Auftraggeber hat das Recht, dem Wechsel oder der Neubeauftragung des Unterauftragnehmers unter Angabe einer Begründung in Textform binnen drei Wochen nach Zugang der „Information“ zu widersprechen. Der Widerspruch kann vom Auftraggeber jederzeit in Textform zurückgenommen werden. Im Falle eines Widerspruchs kann der Auftragnehmer das Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber mit einer Frist von mindestens 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Der Auftragnehmer wird bei der Kündigungsfrist die Interessen des Auftraggebers angemessen berücksichtigen. Wenn kein Widerspruch des Auftraggebers binnen drei Wochen nach Zugang der „Information“ erfolgt gilt dies als Zustimmung des Auftraggebers zum Wechsel bzw. zur Neubeauftragung des betreffenden Unterauftragnehmers.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich vom Unterauftragnehmer bestätigen zu lassen, dass dieser einen Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 DSGVO benannt hat, sofern der Unterauftragnehmer zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich verpflichtet ist.
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die in diesem Vertrag vereinbarten Regelungen und ggf. ergänzende Weisungen des Auftraggebers auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten.
Der Auftragnehmer hat mit dem Unterauftragnehmer einen Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen, der den Voraussetzungen des Art. 28 DSGVO entspricht. Darüber hinaus hat der Auftragnehmer dem Unterauftragnehmer dieselben Pflichten zum Schutz personenbezogener Daten aufzuerlegen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer festgelegt sind. Dem Auftraggeber ist der Auftragsdatenverarbeitungsvertrag auf Anfrage in Kopie zu übermitteln.
Der Auftragnehmer ist insbesondere verpflichtet, durch vertragliche Regelungen sicherzustellen, dass die Kontrollbefugnisse (Ziff. 9 dieses Vertrages) des Auftraggebers und von Aufsichtsbehörden auch gegenüber dem Unterauftragnehmer gelten und entsprechende Kontrollrechte von Auftraggeber und Aufsichtsbehörden vereinbart werden. Es ist zudem vertraglich zu regeln, dass der Unterauftragnehmer diese Kontrollmaßnahmen und etwaige Vor-Ort-Kontrollen zu dulden hat.
Nicht als Unterauftragsverhältnisse i.S.d. Absätze 1 bis 6 sind Dienstleistungen anzusehen, die der Auftragnehmer bei Dritten als reine Nebenleistung in Anspruch nimmt, um die geschäftliche Tätigkeit auszuüben. Dazu gehören beispielsweise Reinigungsleistungen, reine Telekommunikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, Post- und Kurierdienste, Transportleistungen, Bewachungsdienste. Der Auftragnehmer ist gleichwohl verpflichtet, auch bei Nebenleistungen, die von Dritten erbracht werden, Sorge dafür zu tragen, dass angemessene Vorkehrungen und technische und organisatorische Maßnahmen getroffen wurden, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Die Wartung und Pflege von IT-System oder Applikationen stellt ein zustimmungspflichtiges Unterauftragsverhältnis und Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 DSGVO dar, wenn die Wartung und Prüfung solche IT-Systeme betrifft, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Auftraggeber genutzt werden und bei der Wartung auf personenbezogenen Daten zugegriffen werden kann, die im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden.
11. Vertraulichkeitsverpflichtung
Der Auftragnehmer ist bei der Verarbeitung von Daten für den Auftraggeber zur
Wahrung der Vertraulichkeit über Daten, die er im Zusammenhang mit dem Auftrag erhält bzw. zur Kenntnis erlangt, verpflichtet.

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten mit den für sie maßgeblichen Bestimmungen des Datenschutzes vertraut gemacht und zur Vertraulichkeit verpflichtet.
Die Verpflichtung der Beschäftigten nach Absatz 2 sind dem Auftraggeber auf Anfrage nachzuweisen.
12. Wahrung von Betroffenenrechten
Der Auftraggeber ist für die Wahrung der Betroffenenrechte allein verantwortlich.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber bei seiner Pflicht, Anträge von Betroffenen nach Art. 12-23 DSGVO zu bearbeiten, zu unterstützten. Der Auftragnehmer hat dabei insbesondere Sorge dafür zu tragen, dass die insoweit erforderlichen Informationen unverzüglich an den Auftraggeber erteilt werden, damit dieser insbesondere seinen Pflichten aus Art. 12 Abs. 3 DSGVO nachkommen kann.

Soweit eine Mitwirkung des Auftragnehmers für die Wahrung von Betroffenenrechten – insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung – durch den Auftraggeber erforderlich ist, wird der Auftragnehmer die jeweils erforderlichen Maßnahmen nach Weisung des Auftraggebers treffen. Der Auftragnehmer wird den
Auftraggeber nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei unterstützen, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen auf Wahrnehmung von Betroffenenrechten nachzukommen.

Regelungen über eine etwaige Vergütung von Mehraufwänden, die durch Mitwirkungsleistungen im Zusammenhang mit Geltendmachung von Betroffenenrechten gegenüber dem Auftraggeber beim Auftragnehmer entstehen, bleiben unberührt.
13. Geheimhaltungspflichten
Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur zur Durchführung des Vertrages zu verwenden. Keine Partei ist berechtigt, diese Informationen ganz oder teilweise zu anderen als den soeben genannten Zwecken zu nutzen oder diese Information Dritten zugänglich zu machen.
Die vorstehende Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die eine der Parteien nachweisbar von Dritten erhalten hat, ohne zur Geheimhaltung verpflichtet zu sein, oder die öffentlich bekannt sind.
14. Vergütung
Etwaige Regelungen zu einer Vergütung von Leistungen sind zwischen den Parteien gesondert zu vereinbaren.

15. Technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich gegenüber dem Auftraggeber zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen, die zur Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften erforderlich sind. Dies beinhaltet insbesondere die Vorgaben aus Art. 32 DSGVO.
Der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehende Stand der technischen und organisatorischen Maßnahmen ist als Anlage 3 zu diesem Vertrag beigefügt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass zur Anpassung an technische und rechtliche Gegebenheiten Änderungen der technischen und organisatorischen Maßnahmen erforderlich werden können. Wesentliche Änderungen, die die Integrität, Vertraulichkeit oder Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten beeinträchtigen können, wird der Auftragnehmer im Voraus mit dem Auftraggeber abstimmen. Maßnahmen, die lediglich geringfügige technische oder organisatorische Änderungen mit sich bringen und die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht negativ beeinträchtigen, können vom Auftragnehmer ohne Abstimmung mit dem Auftraggeber umgesetzt werden. Der Auftraggeber kann einmal jährlich oder bei begründeten Anlässen eine aktuelle Fassung der vom Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen anfordern.
16. Dauer des Auftrags
Der Vertrag beginnt mit Unterzeichnung und läuft für die Dauer des zwischen den Parteien bestehenden Hauptvertrages über die Nutzung der Dienstleistungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen die anzuwendenden Datenschutzvorschriften oder gegen Pflichten aus diesem Vertrag vorliegt, der Auftragnehmer eine Weisung des Auftraggebers nicht ausführen kann oder will oder der Auftragnehmer den Zutritt des Auftraggebers oder der zuständigen Aufsichtsbehörde vertragswidrig verweigert.
17. Beendigung
Nach Beendigung des Vertrages hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, Daten und erstellten Verarbeitungs- oder Nutzungsergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, nach Wahl des Auftraggebers an diesen zurückzugeben oder zu löschen. Die Löschung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren.
Der Auftragnehmer darf personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag verarbeitet worden sind, über die Beendigung des Vertrages hinaus speichern, wenn und soweit den Auftragnehmer eine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung trifft. In diesen Fällen dürfen die Daten nur für Zwecke der Umsetzung der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten verarbeitet werden. Nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht sind die Daten unverzüglich zu löschen.
18. Zurückbehaltungsrecht
Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts durch den Auftragnehmer i.S.d. § 273 BGB hinsichtlich der verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen wird.

19. Schlussbestimmungen
Sollte das Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenzverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Der Auftragnehmer wird die Gläubiger über die Tatsache, dass es sich um Daten handelt, die im Auftrag verarbeitet werden, unverzüglich informieren.
Für Nebenabreden ist die Schriftform erforderlich.
Sollten einzelne Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrages nicht.
Anlage 1 – Gegenstand des Auftrags
1. Gegenstand und Zweck der Verarbeitung
Der Auftrag des Auftraggebers an den Auftragnehmer umfasst folgende Arbeiten und/oder Leistungen:

Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Anwendung zur Verfügung zur Bereitstellung einer digitalen Speisekarte. Mittels QR-Code wird die Speisekarte den Kunden des Auftraggebers auf dem eigenen Gerät angezeigt. Weiterhin kann darüber eine Anwesenheitsliste geführt werden, in dem der Kunde sich registriert. Diese Daten werden z.B. zur Kontaktnachverfolgung im Zusammenhang mit Corona verwendet und nach 4 Wochen gelöscht. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Anbindung eines Lieferservices seitens des Auftraggebers.

2. Art(en) der personenbezogenen Daten
Folgende Datenarten sind regelmäßig Gegenstand der Verarbeitung:

Name, Anschrift, Kontaktdaten, Bankdaten des Auftraggebers
Name, Anschrift, Kontaktdaten der Kunden des Auftraggebers im Rahmen der Kontaktnachverfolgung sowie beim Lieferservice
3. Kategorien betroffener Person
Kreis der von der Datenverarbeitung betroffenen Personen:

• Auftraggeber, Kunden des Auftraggebers

Weisungsberechtigte Personen des Auftraggebers
Ansprechpartner laut Bestellbestätigung.

Weisungsempfangsberechtigte Personen des Auftragnehmers
Ansprechpartner laut Bestellbestätigung

Anlage 2 – Unterauftragnehmer
Der Auftragnehmer nimmt für die Verarbeitung von Daten im Auftrag des Auftraggebers Leistungen von Dritten in Anspruch, die in seinem Auftrag Daten verarbeiten („Unterauftragnehmer“).

Dabei handelt es sich um nachfolgende(s) Unternehmen:

Firma Unterauftragnehmer Anschrift/Land Leistung
1&1 IONOS SE Elgendorfer Straße 57 56410 Montabaur Hosting
Stripe Payments Europe, Ltd. 10/13 Thomas Street, The Digital Hub Dublin, Ireland Zahlungsdienstleister
Anlage 3 Technische und organisatorische Maßnahmen des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer trifft nachfolgende technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit i.S.d. Art. 32 DSGVO.

Vertraulichkeit
Vertraulichkeit ist die Eigenschaft, dass personenbezogene Daten unberechtigten Personen, Einheiten oder Prozessen nicht verfügbar gemacht oder enthüllt werden. Zutrittskontrolle / Zugangskontrolle / Zugriffskontrolle

Absicherung Betriebsgelände / Bürogebäude
Wachpersonal

Alarmanlage

Videoüberwachung

Überwachung innerhalb des Gebäudes
Wachpersonal

Alarmanlage

Videoüberwachung

Absicherung Zutritt sichere verschließbare Türen, Türschlösser
Sicherheitsschlösser

Generalschließanlage

Notausgang (nur von innen zu öffnen)

Stark eingeschränkte Zutrittsrechte Serverraum

Serverräume abgegrenzt (Sperrbereich)

Schriftliche Festlegung Zutrittsberechtigung
Ausweisregelung

Besucherregelung

Schlüsselregelung

Quittierung Schlüsselausgabe

Passwortverfahren
Authentifikation mit Benutzer + Passwort

Zweifaktor Authentifikation

Forderung Zeichen-Mix (Groß-, Kleinbuchstaben, Zahl, Sonderzeichen)

Mindestlänge 8 Zeichen

Bildschirmschoner bei Pausen mit Passwort-Aktivierung

Erstellen und Verwalten von Benutzerberechtigungen

Protokollierung des Zugangs (An- / Abmeldung)

Verschlüsselung von Netzwerken/Dateiverzeichnissen

Berechtigungskonzept und Zugriffsrechte
Berechtigungskonzept vorhanden

Rollendefinition

Differenzierte Berechtigungen (Daten, Anwendungen)

Verwaltung Benutzerrechte durch Systemadministratoren

Begrenzung Anzahl Administratoren auf das „Notwendigste“

Festlegung von Verantwortlichkeiten zum Schutz von Informationen

Trennungskontrolle
Festlegung von Datenbankrechten

Getrennte Datenbanken

Logische Mandantentrennung (softwareseitig)

Bedarfsgerechte Trennung in Netzwerken

Trennung von Kundendaten (Zugriffsrechte)

Ist eine Pseudonymisierung der Daten möglich?
Eine Pseudonymisierung der Daten ist möglich, soweit dies erforderlich ist.

Integrität
Die Integrität personenbezogener Daten ist dann gewahrt, wenn sie richtig, unverändert und vollständig sind. Weitergabekontrolle / Eingabekontrolle

Weitergabekontrolle
Datenleitung per https (Onlinedienste)

Zugriff von außen über VPN

E-Mail-Verschlüsselung (S/MIME, REDDCRYPT, …)

SSL-Verschlüsselung bei Web Access

Verschlüsselung von Datenträgern/Notebooks

Eingabekontrolle
Vergabe von Rechten auf Basis Berechtigungskonzept

Protokollierung Eingabe, Änderung und Löschung von Daten

Protokollierung An- und Abmeldung

Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung durch individuelle Benutzernamen

Verfügbarkeit
Die Verfügbarkeit von personenbezogenen Daten ist vorhanden, wenn diese von den Anwendern stets wie vorgesehen genutzt werden können.

Brandschutzeinrichtungen
Rauch- und Brandmelder

Rauchverbot in Server- und PC-Arbeitsräumen

Stromversorgung / Klimaanlage
Unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV)

Überspannungsschutzeinrichtungen Klimaanlage im Serverraum

Backup- und Recovery-Verfahren
Backups für Server inkl. Regelung und Umsetzung

Backups für Informationen im Netzwerk/Diensten

Fähigkeit, die Verfügbarkeit der Daten sowie den Zugang rasch wiederherzustellen

Spiegeln von Server-Festplatten (z.B. RAID)

Sichere Hinterlegung von Notfallpasswörtern

Virenschutz und Firewall
Virenschutzprogramm im Einsatz

Schutzprogramm(e) erkennt bekannte Schadsoftware

Update der Virenschutzprogramme

Firewall vorhanden

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung
Wie wird gewährleistet, dass die genannten Datensicherungsmaßnahmen regelmäßig überprüft werden?

Auftragskontrolle
Sorgfältige Auswahl des Auftragnehmers (insbes. hinsichtlich Datensicherheit) Prüfung Datensicherheitsmaßnahmen (techn. u. org. Maßnahmen, Zertifikate / Gütesiegel, Datensicherheitskonzept)

Vereinbarung wirksamer Kontrollrechte ggü. Auftragsnehmer

Weisungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten werden in Textform dokumentiert

Sofern erforderlich werden Auftragsverarbeitungsvereinbarungen bzw. geeignete Garantien zur Übermittlung von Daten an Drittländer geschlossen

Datenschutzmanagement
Datenschutzbeauftragter ist benannt (falls erforderlich)

IT-Sicherheitsbeauftragter ist benannt (falls erforderlich)

Schriftliche Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit

Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter in Datenschutz und Informationssicherheit

Führen eins Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten

Prozesse zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte sind etabliert

Etablierung einer Datenschutz- und Informationssicherheitsorganisation

Datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Datenschutzfreundliche Entwicklung der Systeme und Produkte

Datensparsamkeit und Zweckbindung

Incident Response Management
Dokumentierter Prozess zur Erkennung und Meldung von Sicherheitsvorfällen/Datenpannen

Dokumentierte Vorgehensweise zum Umgang mit Sicherheitsvorfällen

Einbindung Datenschutzbeauftragter in Sicherheitsvorfälle und Datenpannen

Dokumentation von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen

Formalisierter Prozess und Verantwortlichkeiten zur Nacharbeitung von Sicherheitsvorfällen und Datenpannen

Schulung und Belehrung der Mitarbeiter zu Datensicherheit und Verhalten bei Sicherheitsvorfällen und Datenpannen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

nur für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern –
Anwendungsbereich, widersprechende AGB
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend als „Allgemeine
Geschäftsbedingungen“ oder „AGB“ bezeichnet) regeln das Vertragsverhältnis
zwischen Ihnen und uns, der DiGastro GmbH, Zimmerstraße 11, 10969 Berlin
(nachstehend als „wir“ bzw. „uns“ bezeichnet), im Hinblick auf die Nutzung unserer
DiGastro-Software (nachstehend als „Software“ bezeichnet) als Software-as-aService (nachstehend als „SaaS“ bezeichnet) zur öffentlichen Zugänglichmachung
eines Verkaufsangebots im Internet (nachstehend als „Online-Shop“ bezeichnet).
Konkret geht es um unsere folgenden SaaS-Produkte, einschließlich etwaiger
Nebenleistungen (je nach Produkt bspw. die Beistellung von Endgeräten, Einpflege von
Shop-Inhalten o.ä.):
Digitale Speisekarte
Lieferservice Lösung
Casino Bestellsoftware
Marketing Lösung
W-Lan Paket
1.2. Unser Dienstleistungsangebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer.
1.3. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn und soweit dies
ausdrücklich vereinbart wurde.
Besonderheiten bei Online-Bestellung unserer Leistungen
2.1. Sofern Ihre Bestellung nicht im Wege individueller Kommunikation, sondern online,
also direkt auf unserer Website erfolgt, gelten folgende Besonderheiten:
2.1.1. Erst die Bestellung der Ware oder Dienstleistung durch Sie ist ein bindendes Angebot
zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Um die Bestellung vorzunehmen,
durchlaufen Sie den Bestellprozess auf der Website und tragen die dort abgefragten
Angaben ein. Vor Absendung der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, sämtliche
Bestelldaten noch einmal zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Erst mit der
Absendung der Bestellung geben Sie an uns ein verbindliches Angebot zum Abschluss
eines Vertrages ab.
2.1.2. Wir können Ihr Angebot innerhalb von fünf Tagen durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail, oder
Aufforderung zur Zahlung
annehmen; maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist jeweils der Zeitpunkt des
Zugangs unserer Auftragsbestätigung oder Zahlungsaufforderung bei Ihnen.
2.1.3. Wir speichern die Vertragsbestimmungen, also die Bestelldaten bzw. und die
vorliegenden AGB. Sie können die Vertragsbestimmungen Ihrerseits ausdrucken oder
speichern, indem Sie jeweils die übliche Funktionalität Ihres Browsers nutzen (dort
meist „Drucken“ bzw. „Datei“ > „Speichern unter“). Die Buchungsdaten bzw.
Bestelldaten bzw. Registrierungsdaten sind in der Übersicht enthalten, die im letzten
Schritt der Buchung bzw. Bestellung bzw. Registrierung angezeigt wird.
2.1.4. Vertragssprache ist Deutsch.
Softwareüberlassung
3.1. Wir stellen dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils
aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck halten
wir die Software auf einem Server bereit, der über das Internet für den Kunden
erreichbar ist.
3.2. Der Online-Shop wird vom Kunden im eigenen Namen betrieben. Er wird auf einer
kundenindividuellen Subdomain von digastro.de bereitgestellt. Über diese Subdomain
erfolgt auch die Verwaltung der Software durch den Kunden.
3.3. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus der aktuellen
Leistungsbeschreibung auf unserer Web-Site unter www.shop.digastro.de
3.4. Wir entwickeln die Software laufend weiter und werden diese durch laufende Updates
und Upgrades verbessern.
3.5. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, überlassen wir dem Kunden die Software
am Übergabepunkt mit einer Verfügbarkeit von 98,5% zur Nutzung. Die Verfügbarkeit
berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum auf den jeweiligen
Kalendermonat entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Wir sind berechtigt, in
der Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr und/oder am Wochenende für insgesamt fünf Stunden im
Kalendermonat Wartungsarbeiten durchzuführen. Während der Wartungsarbeiten
stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung.
3.6. Der Kunde darf die Software (als Shop-Betreiber) auf der jeweils vereinbarten Anzahl
von Nutzerplätzen nutzen. Die Endgeräte müssen die in der Leistungsbeschreibung
angegebenen technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen.
Nutzungsrechte an der Software
4.1. Wir räumen dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein,
die Software während der Dauer des Vertrages im Rahmen unseres SaaS-Dienstes
bestimmungsgemäß zu nutzen, insbesondere einen Online-Shop im eigenen Namen
damit zu betreiben.
4.2. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die
bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller
Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
4.3. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die
bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller
Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das
Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf unserem Server, nicht jedoch die auch
nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern
(wie etwa Festplatten o.ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.
4.4. Über die vertragsgegenständliche Bereitstellung des Online-Shops an die Besucher
der Shop-Website und die Kunden des Online-Shops (nachstehend werden diese
Besucher und Kunden gesammelt als „Shop-Nutzer“ bezeichnet) hinaus ist der
Kunde nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung
zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden
somit ausdrücklich nicht gestattet.
Verarbeitung personenbezogener Daten
5.1. Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene
Daten (insbesondere der Shop-Nutzer), so ist er für die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Wir werden die vom Kunden
übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten.
Dokumentation und Support
6.1. Wir stellen dem Kunden online eine Dokumentation der Software zur Verfügung, in der
eine Benutzeranleitung enthalten ist.
6.2. Einen Support stellen wir dem Kunden nur dann zur Verfügung, wenn dies in der
Leistungsbeschreibung vorgesehen ist.
Datenspeicherung, Datensicherung
7.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, auf unseren Servern Daten abzulegen, auf die er im
Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes zugreifen kann. Wir schulden lediglich
die Zurverfügungstellung von Speicherplatz zur Nutzung durch den Kunden. Uns
treffen hinsichtlich der vom Kunden übermittelten und verarbeiteten Daten keine
Verwahrungs- oder Obhutspflichten. Für die Beachtung der handels- und
steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen ist der Kunde verantwortlich.
7.2. Wir werden mindestens eine arbeitstägliche Sicherung der Daten des Kunden auf dem
Datenserver durchführen.
7.3. Der Kunde wird sämtliche Daten, die er auf unseren Servern ablegt, auch auf eigenen
Ressourcen weiterhin vorhalten oder ablegen, so dass sie jederzeit wieder für die
bestimmungsgemäßen Zwecke reproduziert und genutzt werden können. Der Kunde
wird diese Daten in angemessenen Abständen, mindestens aber zweimal täglich,
sichern. Eine weitergehende gesetzliche Mitwirkungspflicht des Kunden im Hinblick auf
die Datensicherung bleibt hiervon unberührt.
7.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, den von uns bereitgestellten Speicherplatz einem Dritten
teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
Datenherausgabe
8.1. Der Kunde kann jederzeit die Herausgabe seiner Daten verlangen.
8.2. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden wir dem Kunden sämtliche Daten,
die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben.
8.3. Die Herausgabe der Daten des Kunden erfolgt entweder durch Übergabe von
Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen
Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
8.4. Uns stehen hinsichtlich der Daten des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch
das gesetzliche Vermieterpfandrecht (§ 562 BGB) zu.
Zugriffsberechtigungen
9.1. Der Kunde erhält für die Verwaltung der Software eine Zugriffsberechtigung, bestehend
aus einem Benutzerkennwort und einem Passwort. Benutzerkennwort und Passwort
darf der Kunde nur den von ihm berechtigten Nutzern mitteilen. Der Kunde hat diese
Nutzer zur vertraulichen Behandlung dieser Zugangsdaten verpflichten. Im Übrigen
sind die Zugangsdaten geheim zu halten.
9.2. Auch für den Zugriff der Shop-Nutzer auf ihre Kundenkonten können über die Software
Registrierungsdaten vergeben werden. Es ist Sache des Kunden, die Shop-Nutzer zu
verpflichten, ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln.
Mitwirkungsleistungen des Kunden, Freistellungsverpflichtungen des Kunden
10.1. Der Kunde wird den Online-Shop im eigenen Namen betreiben und dabei alle
einschlägigen rechtlichen Vorgaben zu beachten, bspw. alle erforderlichen
Rechtstexte, Kundeninformationen und Online-Kennzeichnungspflichten im OnlineShop bereitzustellen und bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der
Shop-Nutzer die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten.
10.2. Für Materialien und Inhalte, die der Kunde in den Online-Shop einpflegt und/oder uns
zur Einpflege in den Online-Shop bereitstellt, ist ausschließlich der Kunde
verantwortlich. Soweit wir die Einpflege übernehmen, übernehmen wir keine
Prüfungspflichten, insbesondere trifft uns keine Pflicht, die Inhalte auf mögliche
Verstöße gegen Rechte Dritter oder auf die Einhaltung rechtlicher Vorgaben zu
überprüfen. Der Kunde ist ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass die von ihm
eingepflegten und/oder uns zur Einpflege bereitgestellten Inhalte keine Gesetze oder
Rechte Dritter verletzen und dass die Inhalte nach Art und Umfang die Anforderungen
für den rechtskonformen Betrieb des Online-Shops vollständig erfüllen.
10.3. Sollten Dritte uns wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, verpflichtet
sich der Kunde, uns von jeder Haftung freizustellen und die uns dadurch veranlassten
Aufwendungen und Schäden, einschließlich angemessener Kosten der
Rechtsverteidigung, zu ersetzen.
10.4. Die vertragsgemäße Inanspruchnahme unserer Leistungen ist davon abhängig, dass
die vom Kunden bzw. den Shop-Nutzern eingesetzte Hard- und Software,
einschließlich mobilen Endgeräten, Mobilfunkverbindungen, PCs, etc., den
technischen Mindest-Anforderungen an die Nutzung der aktuell angebotenen
Software-Version entsprechen und die vom Kunden zur Nutzung der Software
berechtigten Nutzer mit der Bedienung der Software vertraut sind. Die technischen
Mindest-Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Der Kunde
wird Updates der Software jeweils umgehend bei sich installieren.
10.5. Der Kunde verpflichtet sich, die Daten, die er auf unseren Servern ablegt bzw.
ablegen lässt, gemäß Ziffer 7.3. sichern.
10.6. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche
der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird
der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts
hinweisen.
Vergütung, Rechnungstellung
11.1. Der Kunde zahlt für die von ihm gewählten Leistungen die Entgelte gemäß unserer
bei Vertragsschluss gültigen Preisliste oder sonstigen Preisaufstellung.
11.2. Erhöhen wir die Preise allgemein, so sind wir berechtigt, auch die
vertragsgegenständlichen Preise in gleicher Weise zu erhöhen. Die erste Änderung
der vertragsgegenständlichen Preise darf allerdings nicht vor Ablauf von 6 Monaten
erfolgen und die letzte Preisänderung darf jeweils nicht weniger als 6 Monate
zurückliegen. Zudem muss die Preisänderung sich innerhalb der Grenzen billigen
Ermessens bewegen (§ 315 Abs. 3 BGB).
11.3. Ziffer 11.2. gilt entsprechend für eine Änderung des Preismodells sowie für eine
Kombination von Preiserhöhung und Änderung des Preismodells. .
Vertragslaufzeit
12.1. Der ist jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 14 Tagen zum Kalendermonatsende
kündbar.
12.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Mängelhaftung
13.1. Sind die von uns erbrachten Leistungen mangelhaft, weil ihre Tauglichkeit zum
vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haften wir gemäß
den gesetzlichen Vorschriften für Sach- und Rechtsmängel. Für Mängel der Software,
die bereits bei deren Überlassung an den Kunden vorhanden waren, haften wir nur,
wenn wir diese Mängel zu vertreten haben.
13.2. Der Kunde hat uns Mängel unverzüglich anzuzeigen.
13.3. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, es sei denn der Mangel wurde arglistig
verschwiegen. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche für Schäden aus der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen
Pflichtverletzung durch uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns
beruhen, und Ansprüche für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von uns oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns
beruhen; für diese Ansprüche gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
Haftungsausschlüsse und –begrenzungen
14.1. Für eine Haftung von uns auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen
gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die folgenden Haftungsausschlüsse und –
begrenzungen:
14.1.1. Wir haften, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Für einfache
Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte
Kardinalpflicht). Im Übrigen ist eine Schadensersatzhaftung für Schäden aller Art,
gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für
Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen.
14.1.2. Sofern wir gemäß Ziffer 14.1.1. für einfache Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung
auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir nach den bei Vertragsschluss
bekannten Umständen typischerweise rechnen mussten.
14.1.3. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten weder, wenn wir
eine Garantie für die Beschaffenheit der Waren oder Dienstleistungen übernommen
haben, noch für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind,
noch für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit noch für gesetzliche
Ansprüche.
14.1.4. Vorstehende Haftungsausschlüsse und –begrenzungen gelten auch zugunsten
unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstiger Dritter, deren wir uns zur
Vertragserfüllung bedienen.
Referenzen
15.1. Wir dürfen in öffentlich zugänglichen Referenzlisten (z. B. auf einer Webseite) auf den
Kunden verweisen, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht. Ein
Widerspruch ist jederzeit möglich.
Änderung der Geschäftsbedingungen
16.1. Soweit nicht bereits anderweitig speziell geregelt, sind wir berechtigt, diese
Geschäftsbedingungen wie folgt zu ändern oder zu ergänzen. Wir werden dem
Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens drei Wochen vor ihrem
Wirksamwerden in Textform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder
Ergänzungen nicht einverstanden, so kann er mit einer Frist von einer Woche zum
Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen
widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder
Ergänzungen als von ihm genehmigt. Wir werden den Kunden mit der Mitteilung der
Änderungen oder Ergänzungen auf die vorstehend vorgesehene Bedeutung seines
Verhaltens, insbesondere seines Schweigens nach Empfang unserer Mitteilung,
besonders hinweisen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
17.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.2. Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der Sitz unseres
Unternehmens. Wir sind jedoch nach unserer Wahl berechtigt, am Sitz des Kunden
zu klagen.

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